Ausschnitt eines Behandlungsformulars


Informationen

Nähere Informationen zu den Themen Hausbesuche und Verordnungen finden Sie nachfolgend bzw. auf der Seite Behandlungsverfahren. Anfahrts- und Wegbeschreibungen haben wir für Sie auf der Seite Kontakt zusammengestellt.

Hausbesuche
Ergotherapie kann vom Arzt als Hausbesuch verordnet werden. Unser Team führt gerne Hausbesuche zu Hause oder auch in Heimen in Augsburg und Umgebung durch. Terminvereinbarung unter den angegebenen Telefonnummern.

Verordnung
Die Verordnung zur Ergotherapeutischen Behandlung erfolgt immer über den Arzt. (Gesetzliche und Private Krankenkassen). Nach Erhalt des Rezeptes vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Besteht die Notwendigkeit eines Hausbesuchs, muss dies vom Arzt verordnet und auf dem Rezeptformular vermerkt sein. Für alle Fragen, die den bürokratischen Ablauf betreffen (z.B. Befreiung von der Zuzahlung, etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Verordnungsmöglichkeiten für die Intensivtherapie
Für eine 2-wöchige Forced-Use-Intensivtherapie in unserer Praxis besteht die Möglichkeit, mit ärztlichen Verordnungen die Kosten über ihre Krankenkasse komplett abzudecken bzw. je nach Anzahl und Frequenz müsste ein Eigenanteil gezahlt werden.

Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.