Verordnung
Die Verordnung zur Ergotherapeutischen Behandlung erfolgt immer über den Arzt.
(Gesetzliche und Private Krankenkassen). Nach Erhalt des Rezeptes
vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich von der
Zuzahlung befreit. Besteht die Notwendigkeit eines Hausbesuchs, muss dies
vom Arzt verordnet und auf dem Rezeptformular vermerkt sein. Für alle Fragen,
die den bürokratischen Ablauf betreffen (z.B. Befreiung von der Zuzahlung, etc.)
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hausbesuche
Ergotherapie kann vom Arzt als Hausbesuch verordnet werden.
Unser Team führt gerne Hausbesuche zu Hause oder auch in Heimen
in Augsburg und Umgebung durch. Terminvereinbarung
unter den angegebenen Telefonnummern.
Verordnungsmöglichkeiten für die Intensivtherapie
Für eine 2-wöchige Forced-Use-Intensivtherapie in
unserer Praxis besteht die Möglichkeit, mit ärztlichen
Verordnungen die Kosten über ihre Krankenkasse abzudecken
bzw. je nach Anzahl und Frequenz müsste ein Eigenanteil gezahlt werden.
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier oder rufen Sie uns an und wir erklären
ihnen gerne alles weitere persönlich.